Die Behandlungen rechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab.
Prinzipiell sind Sie Selbstzahler. Die Rechnung kann jedoch - je nach individuellem Versicherungsschutz - ganz oder teilweise von Ihrer privaten Kranken-, Voll- , oder - Zusatzversicherung, bzw. Ihrem Beihilfe-Träger übernommen werden.
Die Klärung und Einreichung bei Ihrer Versicherung obliegt Ihnen jedoch selbst!
Ich möchte Sie bitten, einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Andernfalls muss ich den Termin voll berechnen.
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